Die Orgelstadt Borgentreich besticht durch seine teilweise denkmalgeschützten und historisch geprägten Gebäude. Dennoch sind mit der Zeit viele Plätze, Straßen und Gebäude in die Jahre gekommen. Somit besteht Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung des Ortskerns. Daher hat die Stadt ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept aufstellen lassen.
Ein ISEK zählt zu den strategischen Planungs- und Steuerungsinstrumenten der Stadtentwicklung. Es bildet damit die wichtige Grundlage für den Stadterneuerungsprozess vor Ort. Im Rahmen eines ISEKs wird ein städtischer Teilraum ganzheitlich betrachtet. So werden städtebauliche Aufgaben mit Sozialem, Klimaschutz und Wirtschaft in Verbindung gesetzt und gemeinsam angegangen.
Mit Hilfe des ISEKs erhält die Kommune einen Handlungsrahmen für eine attraktive Gestaltung des Ortskerns innerhalb der nächsten Jahre. Dafür wurde, unter Beteiligung der Öffentlichkeit, ein Maßnahmenkatalog entwickelt.
Die erarbeiten Maßnahmen sollen von der Stadt umgesetzt werden. Aber für die Umsetzung ist nicht nur die öffentliche Hand gefragt. Auch private Akteure wie z.B. die Bürgerinnen und Bürger, Immobilieneigentümer:innen, Vereine und Institutionen sind bei der Umsetzung gefragt. Zur Finanzierung der Maßnahmen werden u.a. Städtebaufördermittel eingesetzt.
Der Bund und das Land NRW unterstützen die Stadt Borgentreich, bei der Stärkung und damit Verbesserung der Zukunftsfähigkeit des Ortskerns. Auch für Sie als Immobilieneigentümer:in besteht die Möglichkeit, insbesondere Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude durch die öffentliche Hand bezuschussen zu lassen.
Außerdem können Sie Investitionen in Ihre Gebäude erhöht steuerlich absetzen.
Voraussetzung ist, dass sich Ihre Immobilie im Sanierungsgebiet Kernstadt Borgentreich befindet.
Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der Stadt Borgentreich sowie unser Dienstleister DSK gerne zur Verfügung.
Gestalten Sie mit!
Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Stadtentwicklung. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt Borgentreich über das Haus- und Hofflächenprogramm an der Aufwertung Ihres Wohn- und/oder Geschäftshauses.
Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie hier.
Bezuschusst werden können Ausgaben für Maßnahmen bis zu einer Höhe von maximal 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten. Der Zuschuss ist begrenzt auf
Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 500,00 EUR beträgt.
Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten geben, etwa über das BAFA, die KfW oder die NRW.Bank, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.
Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.
Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.
Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.
Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt Borgentreich beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Stadt Borgentreich gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.
Eigentümer:innen von Immobilien im Sanierungsgebiet können die Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer absetzen. Bei der erhöhten steuerlichen Begünstigung können die Kosten bereits innerhalb von 12 Jahren vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen.
Damit Sie die steuerliche Begünstigung beim Finanzamt anerkannt bekommen, benötigen Sie eine Bescheinigung der Stadt Borgentreich über die umgesetzten Maßnahmen. Die Grundlage für eine solche Bescheinigung bildet eine Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer/der Eigentümerin und der Stadt.
Die Prüfung und eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema Steuern und steuerliche Vergünstigungen sollten Sie mit einem Steuerberater/einer Steuerberaterin klären.
Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag zu beantragen.
Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Borgentreich wenden, selbstverständlich kostenlos.
Maßnahmen zur durchgreifenden Sanierung einer Immobilie (innen und außen) dienen, z. B.:
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 25 % der förderfähigen Kosten. Die aus der Gebäudenutzung zu erwartenden Einnahmen sowie die Finanzierung werden bei der Ermittlung der Förderhöhe berücksichtigt. Förderanträge können Sie jährlich über die Stadt bei der Bezirksregierung stellen.
Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Haben Sie Ideen für die Gestaltung des Ortskerns Borgentreich und möchten sich aktiv für deren Umsetzung einsetzen?
Im Rahmen des Verfügungsfonds können Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Begrünung, Möblierung entwickeln, Maßnahmen verwirklichen oder einen finanziellen Beitrag zur Projektrealisierung leisten. Der Fonds setzt sich jeweils zu 50% aus öffentlichen und aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und Stadt stellen für jeden privat eingesetzten Euro einen weiteren Euro aus öffentlichen Fördermitteln zur Verfügung.
Der Innenstadtfonds setzt sich zu 50% aus öffentlichen und zu 50% aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und die Stadt Borgentreich zahlen für jeden Euro, der aus privaten Mitteln in den Verfügungsfonds eingezahlt wird, einen weiteren Euro in den Fonds. Zur Aktivierung der öffentlichen Förderung sind demnach private Mittel notwendig.
Es werden beispielsweise Projekte wie
Investitionsvorbereitende Maßnahmen
Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum
gefördert.
Ausgenommen sind Projekte oder Aktionen die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen.
Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger, öffentliche und private Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Kirchengemeinden und die Stadt Borgentreich.
Es werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten gefördert.
Anträge können schriftlich an die Stadt Borgentreich gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa über Angebotsabfragen, beizufügen. Die DSK und die Stadt Borgentreich helfen Ihnen gerne weiter.
Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschließt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 250,00 EUR beträgt (Bagatellgrenze). Der Zuschuss darf einen Betrag von 10.000,00 EUR pro Einzelmaßnahme nicht übersteigen. Eine Förderung oberhalb dieser Wertgrenze erfolgt nur, wenn eine Durchführung der Maßnahme von besonderem städtebaulichem Interesse ist.
Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Verfügungsfonds entschließen, können Sie diese als Spende steuerlich geltend machen.
Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden.
Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Stadt Borgentreich ausgestellt.
Die Stadt Borgentreich stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.
Orgelstadt Borgentreich
Am Rathaus 13
34434 Borgentreich
05643 809-0
DSK Stadtentwicklung
Mittelstraße 55
33602 Bielefeld
Marie-Christine Mörchen
0521 584864-35
marie.moerchen@dsk-gmbh.de